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Energieausweis

Von Jörg Mehlem am 19.04.2024 19:16 Uhr

Wer braucht einen Energieausweis?

 Wer Gebäude oder Gebäudeteile (Wohnungen) verkauft, verpachtet oder vermietet.

 Ab wann benötigt man einen Energieausweis?

 Bei Verkauf oder Vermietung.

 Welche Arten von Energieausweise gibt es?


 1. Bedarfsorientierter Energieausweis:
Berechnung des benötigten End- und Primärenergiebedarfs bei Beheizung eines Gebäudes auf durchschnittlich 19 Grad Celsius nach ENEV-Vorgaben.

 Objektiv und fair für jeden. Vergleich mit anderen Gebäuden ist möglich!

 Sehr genauer Ausweis – ohne Probleme auf Energieberatung und Modernisierungsvarianten  auszubauen.

Sehr Aussagekräftig!

 

2. Verbrauchsorientiert Energieausweis:

Umrechnung des tatsächlichen Verbrauchs auf die zu beheizende Fläche!

Starke Schwankungen durch Nutzerverhalten!
Eine qualifizierte Aussage über die energetische Qualität eines Gebäudes bzw. ein objektiver Vergleich ist nicht möglich!

 Kostengünstig – da weniger zeitaufwendig.

Jedoch nicht so Aussagekräftig, weil das Nutzerverhalten der letzten 3 Jahre stark einwirkt!

(Der eine heizt stärker, der andere schwächer)

 Kann man zwischen den Ausweisen wählen?

Bei Wohngebäuden, für die ein Bauantrag  nach dem 1. November 1977 gestellt worden ist, besteht Wahlfreiheit zwischen bedarfs- und verbrauchsorientiertem Ausweis.

Bei Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, für die ein Bauantrag vor dem 1.November 1977 gestellt worden ist, muß der bedarfsorientierte Ausweis  erstellt werden.

Für  weitere Fragen und zur Erstellung eines  Energieausweises können Sie sich gerne an mich wenden.

 Ich mache Ihnen gerne ein Angebot.

 

Seit 2009 ist der Energieausweis Pflicht. Dieser Ausweis gibt Aufschluss über den Energiebedarf Ihres Gebäudes. Während fast jeder den Durchschnittsverbrauch seines Pkw beziffern kann, fehlte diese Information bisher bei Wohngebäuden. Der Energieausweis gehört nunmehr zum Gebäude dazu und gibt beim Mieten oder Kauf wichtige Informationen über die später zu erwartenden Verbrauchsmengen. Aber auch für den Hauseigentümer ist der Energieausweis eine nützliche Sache zum einen um Informationen über den Verbrauch seines Hauses oder für die Vorausberechnung von Mietnebenkosten zu erhalten.

Energieausweis

Der dena Energieausweis.

Der Energieausweis bleibt nach der Ausstellung 10 Jahre gültig. Die Deutsche Energie Agentur dena hat alle Anforderungen übersichtlich dargestellt, um den energetischen Ausgangszustand des Gebäudes zu erfassen. Mit diesen Informationen wird der Energieverbrauch des Gebäudes sehr transparent.

vorteile

Interesse?

Wir betreuen Sie gerne, wenn es um eine Erstellung eines Energieausweises für Ihr Gebäude geht.